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Corona-Hilfe > Finanzhilfen für Privatpersonen
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Hier finden Arbeitnehmer, im Home-Office, in Kurzarbeit oder jene die gar nicht mehr arbeiten können, Wichtiges zum Thema Finanzen während der Krise.
Erklärvideo über den Bereich Zuschüsse an Privatpersonen
Neben anderen Problemen ist oft das Finanzielle eine große Belastung. Gehen Sie mit Ruhe und Bedacht die nächsten Schritte an. Sie sind nicht allein, einige Firmen und auch der Staat bieten schon Hilfen an.
Die meisten Vermieter bieten ihren Mietern jetzt Hilfe an, bezüglich der Mietzahlung. Der Staat hat hier erlassen das kein Mieter, der durch Corona in Mietschulden kommt, gekündigt werden darf. Beides hilft gegen den finanziellen Druck.
Steuerstundung oder Herabsetzen von Steuer-Vorauszahlungen betrifft weitestgehend Freiberufler und Unternehmer. Da eine Steuerstundung zum aktuellen Stand nur für Unternehmen und Selbstständige kostenfrei ist.
Selbstständige können eine Finanzhilfe bei nicht gedeckten Betriebsausgaben beantragen. Auch Soforthilfen stehen Ihnen jetzt zur Verfügung.
Möglich sind auch Bonuszahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer während der Krise. Laut Bundesfinanzministerium kann Ihr Arbeitgeber Ihnen Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Das gilt vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020.
Ihr Arbeitgeber kann für eine kurzfristige Kinderbetreuung die Kosten übernehmen. Das können bis zu 600 Euro im Jahr sein, steuer- und sozialversicherungsfrei, auch wenn die Betreuung zu Hause erfolgt.
Sollten Sie gar nicht arbeiten können, weil sie auf ihre Kinder aufpassen müssen, können Sie Lohnersatz beantragen. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu 6 Wochen. Das Geld bekommen sie von Ihrem Arbeitgeber. Dieser stellt bei der zuständigen Landesbehörde den Erstattungsantrag.
Familien mit kleinen Kindern können den Notfall-Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Er ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Mit dem Kurzarbeitergeld wird ein Teil ihres Verdienstausfalls durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld muss der Arbeitgeber beantragen.
Menschen die ohne Arbeit dastehen oder ohne Einkommen haben jetzt einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Wer zwischen dem 01.03. und dem 30.06.2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und über kein Vermögen verfügt darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Für Studierende die BAFöG beziehen ist jetzt auch wichtig zu wissen, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt.
Fragen und Antworten
Ihr Arbeitgeber muss Ihr Gehalt 6 Wochen lang weiterzahlen, wenn Sie sich in Quarantäne befinden.
Das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer mit Kindern beträgt 67 % des Nettogehalts. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60 % des Nettolohns.
Checkliste
Dokumente
Ein Schutzschild für Arbeitnehmer und Unternehmen
Maßnahmenpaket zur Abschwächung der Auswirkungen des Coronavirus.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - https://www.bmwi.de/
FAQ Fragen Katalog zur Corona-Krise
Ein Dokument mit den am häufigsten gestellten Fragen in Zeiten der Corona-Krise.
https://www.bstbk.de/downloads/FAQ-Katalog_zur_Corona-Krise.pdf
Hilfreiche Links
Corona-Schutzschild
Überblick über das Maßnahmenpaket des Bundesministeriums der Finanzen.
Informationen für Arbeitnehmer
Allgemeine hilfreiche Informationen über das Corona-Virus, auch für Arbeitnehmer.
Finanzielle Unterstützung während der Krise
Eine Seite über Maßnahmen der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern.
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